Allgemeine Geschäftsbedingungen

La Breva - Vermittlungs- und Vertragsbedingungen

Diese Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen LABREVA und Ihnen zustande
kommenden Vermittlungsvertrages und des Vertrages mit den von uns vertretenen Domizilvermieter (im Folgenden „DV“)
bzw. Hotels.

1. Stellung von LABREVA
1.1. LABREVA ist nicht selbst Vermieter, sondern bietet die Vermittlung von Verträgen mit den DV der Feriendomizile an. LABREVA hat die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Gast und dem DV, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.
1.2. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten des Gastes Regelungen enthalten, werden diese durch LABREVA als Vertreter des DV getroffen.

2. Buchungsablauf, Widerrufsrechte
2.1. Die Buchung kann telefonisch, schriftlich, per e-Mail, im Internet oder per Fax erfolgen.
2.2. Mit der Buchung bietet der Gast dem DV, vertreten durch LABREVA, den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
2.3. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Gast zustande, welche LABREVA als Vertreter des DV erteilt. Diese bedarf keiner bestimmten Form. In jedem Fall erhält der Gast jedoch eine Buchungsbestätigung in Textform übersandt.
2.4. LABREVA weist im Auftrag der Domizilvermieter darauf hin, dass für die vermittelten Verträge kein generelles Widerrufsrecht besteht, nur unter den Voraussetzungen des § 312 b BGB (Sonderfall eines Vertragsschlusses außerhalb von Geschäftsräumen) kann ein Widerrufsrecht bestehen. Zu vertraglichen Rücktrittsrechten vgl. Ziffer 4.7 und Ziffer 4.9 dieser Bedingungen.

3. Leistungsverpflichtung des Domizilvermieters
Von der Leistungspflicht des DV nicht umfasst sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem FD und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des FDs, Nachbarschaft, Strand- und Ortsverhältnisse, Angaben über Einrichtungen, Veranstaltungen, Einkaufsmöglichkeiten und Öffnungszeiten. Dies gilt nicht,
soweit diesbezüglich seitens des DV Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzt wurden.

4. Zahlungsabwicklung, Rücktritt
4.1. LABREVA ist hinsichtlich der Zahlungen und bzgl. Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des DV, bzw. des Hotels.
4.2. Mit Vertragsschluss ist die Anzahlung auf das angegebene Konto zu bezahlen, wobei der Betrag innerhalb dieser Frist gut geschrieben sein muss.
4.3. Die Restzahlung ist spätestens 3 Wochen vor Belegungsbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen, wobei der Betrag zu diesem Zeitpunkt gut geschrieben sein muss. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Belegungsbeginn ist der gesamte Betrag sofort mit Vertragsschluss fällig
4.4. Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung bei LABREVA nicht innerhalb der vorgenannten Fristen ein, ist LABREVA berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des DV oder Hotels dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
4.5. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsgesetz des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises und ohne die Kautionszahlung (siehe hierzu Ziff. 5) kein Anspruch auf den Bezug des FD, beziehungsweise des Hotels.
4.6. Bei Hotelbuchungen hat der Kunde seine Kreditkartendaten anzugeben. Diese dienen der Absicherung der Zahlung. Die Kreditkarte wird vom Hotel oder LABREVA vor Belegungsbeginn nicht belastet. Erfolgt die Zahlung an das Hotel vor Ort nicht oder nicht vollständig, ohne dass ein gesetzliches Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung begründet ist, so kann LABREVA als Inkassobevollmächtigte im Auftrag des Hotels die Kreditkarte mit allen beim Hotel fälligen Beträgen belasten.
4.7. Dem Gast wird bei von LABREVA vermittelten Verträgen durch den DV ein Rücktrittsrecht vor Beginn des vertraglich vorgesehenen Aufenthaltszeitraums gegen Rücktrittsentschädigung (siehe hierzu Ziff. 4.8) eingeräumt, welches schriftlich ausgeübt werden sollte und an LABREVA zu richten ist.
4.8. Der DV hat bei einem solchen Rücktritt des Kunden (Storno) bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen einer konkret berechneten angemessenen Entschädigung, die sich nach dem Vertragspreis unter Abzug ersparter Aufwendungen und evtl. möglichen anderweitigem Erwerbs aus Weitervermietung des Feriendomizils bemisst und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen. Die einmal getroffene Wahl kann der DV nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Zur pauschalierten Entschädigung gilt folgendes:
a) Bearbeitungsgebühren von 50.00 Euro bei Stornierung
b) bis 60 Tage vor Anreise Erstattung des Mietpreises abzgl. der Bearbeitungsgebühr 
c) bis 30 Tage vor Anreise 50 % des Mietpreises zzgl. der Bearbeitungsgebühr
d) bis 15 Tage vor Anreise 75 % des Mietpreises zzgl. der Bearbeitungsgebühr
e) bis 2 Tage vor Anreise u. bei Nichtanreise 90 % des Gesamtpreises zzgl. der Bearbeitungsgebühr
bei Umbuchungen: 50.00 Euro Bearbeitungsgebühr
Es bleibt Ihnen vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
4.9. Das Honorar unserer Vermittlung wird dem Gast in Rechnung und direkt an uns bezahlt, sofern mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart ist. Sie ist im ausgewiesenen Mietpreis enthalten. Sie erhalten darüber separat eine Rechnung.
4.10. Bei Buchungen, die vor dem 30.11. eines Kalenderjahres für Ferienhäuser und Villen mit Anreise im folgenden Kalenderjahr erfolgen, haben DV und Gast ein Rücktrittsrecht bis 30.11. des laufenden Kalenderjahres, wenn nicht anders vereinbart.
4.11. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

5. Kaution
5.1. Der Gast hat, ausschließlich in bar oder bei Hotels durch Kreditkartenbelastung, nicht durch Scheckzahlung, vor Ort an den DV eine Kaution zu leisten.
5.2. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Ohne besondere Vereinbarung beträgt sie € 100.00 .
5.3. Die Kaution dient zur Deckung von im Mietpreis nicht enthaltenen Nebenkosten und Ansprüchen aus Ziffer 8 dieser Bedingungen. Nach ordnungsgemäßer FD Übergabe wird die Kaution bzw. der Rest unverzüglich zurück gezahlt oder durch LABREVA im Auftrag des DV zurück überwiesen.

6. Haftung von LABREVA
Die vertragliche Haftung von LABREVA aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Gastes, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der v ermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Gastes von LABREVA weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

7. Mängelanzeigen
LABREVA weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gast nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich dem DV, bzw. Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Bitte melden Sie dem DV oder Beauftragten Mängel und Schäden, die Sie bei der Ankunft oder später feststellen auch dann sofort, wenn Sie diese nicht stören oder diese nicht von Ihnen verursacht wurden. Sie vermeiden damit Beweisprobleme bei der möglichen Haftung für Schadensersatzansprüche gegenüber dem DV.

8. Vom Gast im Domizil zu beachten
8.1. Der Gast verpflichtet sich das FD pfleglich zu behandeln und dem DV alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
8.2. Das FD darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Mehr-/Überbelegung ist der DV berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben kein Recht auf Unterbringung im FD.
8.3. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. ist nicht erlaubt.
8.4. Dem Gast wird bei Anreise ein gepflegtes FD übergeben. Der DV erwartet einen pfleglichen und wertbewussten Umgang und bei Abreise ein müllfreies und „besenreines“ Domizil. Die im Preis enthaltene Endreinigung berücksichtigt nicht Reinigungsarbeiten von Außengrill und Kamin (soweit vorhanden), das Reinigen des Tafel- und Kochgeschirrs, Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden. Manche Dienstleistungen können evtl. durch den DV oder seinem Personal erbracht werden; jedoch nur bei frühzeitiger Absprache. Bedarf es einer Extrareinigung, so wird vom DV oder Verwalter die Reinigungszeit unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von mindestens € 15,- pro Stunde berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Ausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Gastes ergeben, müssen, soweit sie nicht mit der Kaution verrechnet werden, vor Abreise an den DV oder seinen Beauftragten bezahlt werden.
8.5. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des FD vorgesehen und ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
8.6. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen hat der Gast das ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden so gering wie möglich zu halten.

9. An- und Abreisezeit
9.1. An- und Abreise ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
9.2. Soweit dies in den Reiseunterlagen vermerkt ist, kann zur Übergabe des Schlüssels eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich sein.
9.3. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und FD-Übernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
9.4. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der DV oder örtliche Bevollmächtigte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.

10. Haftung des Domizilvermieter
Die vertragliche Haftung des DV ist für jedwede Schäden des Gastes, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert des Gesamtpreises beschränkt, soweit der Schaden des Gastes vom DV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

11. Freiwillige Leistungen DV und Fremdleistungen
11.1. Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten Überlassung des FDs, die nicht ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht des DV sind, z.B. Brötchenservice, Bootsverleih, Liegestuhlservice etc., werden als freiwillige Zusatzleistungen ohne Rechtsanspruch erbracht.
11.2. Bei den sonstigen vor Ort vom DV vermittelten Leistungen (Ausflüge, Veranstaltungen usw.) haftet der DV nicht für die Leistungserbringung und etwaige Schäden des Gastes im Zusammenhang mit ihr.

12. Streitbeilegungsverfahren
12.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucherschlichter.de

Schöne Ferien wünschen Ihnen Ihr Domizilvermieter und das LABREVA – Team

Gültig ab 22.09.2022

Alle Feriendomizile

Großes Feuerwerk über dem See und Umgebung

Liebe Gäste,

wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Glück und Gesundheit.

Wir freuen uns auf Sie im nächsten Jahr am Comer See!

Ihr LABREVA Team

Blick auf die beleuchtete Uferpromenade und Bergkette am Ufer des Comer Sees

Gewinnspiel im Advent

Liebe Gäste,

um Ihnen die Weihnachtszeit zu versüßen, haben wir für Sie auf Instagram einen Adventskalender geplant.
An den vier Adventssonntagen warten Gewinnspiele mit tollen Gewinnen rund um Urlaub in einem Feriendomizil am Comer See auf Sie.

Was Sie dafür tun müssen?

Wir wünschen eine schöne Adventszeit und viel Freude beim Mitmachen!

Comer See mit Boot

Liebe Gäste

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um nichts mehr zu verpassen.

Silberne Geschenke und Tannenbaumkugeln

Liebe Gäste,

wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten ein schönes Weihnachtsfest und eine besinnliche Zeit.

Wir freuen uns auf Sie im nächsten Jahr am Comer See!

Ihr LABREVA Team

Ihre Ansprechpartner