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LA BREVA, der Südwind des Lago di Como steht Pate für unsere Feriendomizile. Die Breva bringt Wärme und das uns faszinierende mediterrane Klima am See. Zum Wohlfühlen sind unsere Feriendomizile; sehr individuell bezüglich Ambiente und Lage, gut eingerichtet, sauber, gepflegt und oft auch kinderfreundlich. Jeder Domizilbesitzer handelt im eigenen Namen. Das gemeinsame Büro in Hohenschäftlarn koordiniert sämtliche Buchungen.


BREVA GmbH - Vermittlungs- und Vertragsbedingungen

Diese Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen BREVA GmbH  und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Der Domizilvermieter wird nachfolgend als DV abgekürzt, das Feriendomizil als FD.

1. Stellung von BREVA GmbH , Anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. BREVA GmbH ist nicht selbst Vermieter oder Reiseveranstalter sondern bietet die Vermittlung von Verträgen mit den DV der Feriendomizile an. BREVA GmbH  hat die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Gast und dem DV, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.
1.2. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten des Gastes und Vermieter enthalten werden diese Vereinbarungen durch BREVA GmbH  als Vertreter in Vollmacht des DV getroffen.


2. Buchungsablauf

2.1. Die Buchung kann telefonisch, schriftlich, per e-Mail, im Internet oder per Fax erfolgen.
2.2. Mit der Buchung bietet der Gast dem DV, (vertreten durch BREVA GmbH), den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Feriendomizilbeschreibung, aller ergänzenden Angaben im Prospekt und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.3. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Gast zustande, welche BREVA GmbH als Vertreter des DV erteilt. Diese bedarf keiner bestimmten Form. In jedem Fall erhält der Gast jedoch eine schriftliche Buchungsbestätigung (bei elektronischer Buchung in Textform) übersandt.


3. Leistungsverpflichtung des Domizilvermieters

Von der Leistungspflicht des DV nicht umfasst sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem FD und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des FDs, Nachbarschaft, Strand- und Ortsverhältnisse, Angaben über Einrichtungen, Veranstaltungen, Einkaufsmöglichkeiten und Öffnungszeiten. Dies gilt nicht, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens des DV Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestanden und schuldhaft verletzt wurden.


4. Zahlungsabwicklung, Rücktritt

4.1. BREVA GmbH ist hinsichtlich der Zahlungen und bzgl. Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des DV, bzw. des Hotels.
4.2. Mit Vertragsschluss ist die Anzahlung auf das angegebene Konto zu bezahlen, wobei der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss.
4.3. Die Restzahlung ist spätestens 3 Wochen vor Belegungsbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen, wobei der Betrag zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben sein muss. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Belegungsbeginn ist der gesamte Betrag sofort mit Vertragsschluss zahlungsfällig.
4.4. Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung bei BREVA GmbH nicht innerhalb der vorgenannten Fristen ein, ist BREVA GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des DV dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 4.8 zu berechnen.
4.5. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises und ohne die Kautionszahlung kein Anspruch auf den Bezug des FD, bzw. des Hotels.
4.6. Bei Hotelbuchungen hat der Kunde seine Kreditkartendaten anzugeben. Diese dienen der Absicherung der Zahlung. Die Kreditkarte wird vom Hotel oder BREVA GmbH vor Belegungsbeginn nicht belastet. Erfolgt die Zahlung an das Hotel vor Ort nicht oder nicht vollständig, ohne dass ein gesetzliches Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung begründet ist, so kann BREVA GmbH als Inkassobevollmächtigte im Auftrag des Hotels die Kreditkarte mit allen beim Hotel fälligen Beträgen belasten.
4.7. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Gast wird bei  von BREVA GmbH vermittelten Verträgen durch den DV ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches schriftlich ausgeübt werden sollte und an BREVA GmbH zu richten ist.
4.8. Der DV kann durch BREVA GmbH als Inkassobevollmächtigte  im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die evt. mögliche anderweitige Belegung des FDs berücksichtigt sind.
a) bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 25 % des Ge­samtpreises
b) bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 35 % des Gesamtpreises
c) bis 30 Tage vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises
d) bis 14 Tage vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises
e) bis 2 Tage vor Belegungsbeginn u. bei Nichtanreise 90% d. Gesamtpreises
Sie haben die Möglichkeit, dem DV nachzuweisen, dass ihm wesentlich geringere oder keine als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind.
4.9. Dem DV bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen zu bezahlende Rücktrittskosten im Einzelfall konkret zu berechnen. Der DV ist verpflichtet , den Ausfall konkret darzulegen.
4.10 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

5. Kaution

5.1. Der Gast hat, ausschließlich in bar oder durch Kreditkartenbelastung, nicht durch Scheckzahlung, vor Ort an den DV  eine Kaution zu leisten.
5.2. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Ohne besondere Vereinbarung beträgt sie € 100,-.
5.3. Die Kaution dient zur Deckung von im Mietpreis nicht enthaltenen Nebenkosten und Ansprüchen aus Ziffer 8 dieser Bedingungen.
5.4. Nach ordnungsgemäßer FD-Übergabe wird die Kaution bzw. der Rest unverzüglich zurückgezahlt oder durch BREVA GmbH im Auftrag des DV zurücküberwiesen.


6. Obliegenheiten des Gastes gegenüber BREVA GmbH

Mängel der Vermittlungsleistung von BREVA GmbH sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft und war Abhilfe durch BREVA GmbH möglich, entfallen jedwede Ansprüche des Gast aus dem Vermittlungsvertrag.


7. Haftung von BREVA GmbH

Die vertragliche Haftung von BREVA GmbH aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Gastes, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Gastes von BREVA GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder BREVA GmbH für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.


8. Obliegenheiten des Gastes gegenüber dem Domizilvermieter

8.1. BREVA GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gast nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich dem DV, bzw. Verwalter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Das FD darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Mehr-/Überbelegung ist der DV berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen; die überzähligen Personen haben kein Recht auf Unterbringung im FD.
8.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. ist nicht erlaubt. Der Gast verpflichtet sich, das FD pfleglich zu behandeln, und dem DV alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
8.3. Bitte melden Sie dem DV oder Beauftragten Mängel und Schäden, die sie bei der Ankunft oder später feststellen auch dann sofort, wenn Sie diese nicht stören oder diese nicht von Ihnen verursacht wurden. Sie vermeiden damit Beweisprobleme bei der möglichen Haftung für Schadensersatzansprüche gegenüber dem DV.
8.4. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen hat der Gast das ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
8.5. Dem Gast wird bei Anreise ein gepflegtes FD übergeben. Der DV erwartet einen pfleglichen und wertbewussten Umgang und bei Abreise ein müllfreies und "besenreines" Domizil. Die im Preis enthaltene End-Reinigung berücksichtigt nicht Reinigungsarbeiten von Außengrill und Kamin (soweit vorhanden), das Reinigen des Tafel- und Kochgeschirrs, Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Manche Dienstleistungen können evtl. durch den DV oder seinem Personal erbracht werden; jedoch nur bei frühzeitiger Absprache. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird vom DV oder Verwalter die Reinigungszeit unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von mindestens € 15,- pro Stunde berechnet.
Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Ausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Gastes ergeben, müssen, soweit sie nicht mit der Kaution verrechnet werden, vor Abreise an den DV oder seinen Beauftragten bezahlt werden.
8.6. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des FD vorgesehen und ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.


9. An- und Abreisezeit

9.1. An- und Abreise ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
9.2. Soweit dies in den Reiseunterlagen vermerkt ist, kann zur Übergabe des Schlüssels eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich sein.
9.3. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und FD-Übernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
9.4. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der DV oder örtliche Bevollmächtigte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.


10. Haftung des Domizilvermieters

Die vertragliche Haftung des DV aus dem Vertrag ist, für jedwede Schäden des Gast, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert des Gesamtpreises beschränkt, soweit der Schaden des Gast vom DV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder BREVA GmbH für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.


11. Freiwillige Leistungen und Fremdleistungen

11.1. Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten Überlassung des FDs, die nicht ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht des DV sind, z.B. Brötchenservice, Bootsverleih, Liegestuhlservice, werden als freiwillige Zusatzleistungen ohne Rechtsanspruch erbracht.
11.2. Bei den unter 11.1. bezeichneten Leistungen und sonstigen, vor Ort vom DV vermittelten Leistungen (Ausflüge, Veranstaltungen usw.) haftet der  DV weder für Preis- und Leistungsangaben, noch für die Leistungserbringung oder etwaige Schäden des Gastes.


12. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung

12.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber BREVA GmbH aus Verletzung vertraglicher Vermittlerpflichten, hat der Gast innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende gegenüber BREVA GmbH geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
12.2. Ansprüche gegen BREVA GmbH - ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren in 1 Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Gast solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung gemäß § 207 BGB gehemmt.


13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für Klagen von BREVA GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BREVA GmbH vereinbart.


Schöne Ferien wünscht Ihnen Ihr Domizilvermieter und das LA BREVA - Team

 

Stand 07.10.07


 

 

© Diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004-2010




 
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